Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4560.7700, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, stationär, für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt.

 

Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 

Die Deckung kann der Fachdienst Familie und Leistung nicht aufzeigen..