Sitzung: 17.10.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: KA/BV/648/2022
Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4560.7700, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, stationär, für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt.
Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Die Deckung kann der Fachdienst Familie und Leistung nicht aufzeigen..