Sitzung: 17.10.2022 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: KA/BV/647/2022
Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltstelle 4556.7600, Hilfe nach § 33 SGB VIII, Vollzeitpflege, Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt, der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.