Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltstelle 4556.7600, Hilfe nach § 33 SGB VIII, Vollzeitpflege, Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung für 2022 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 150.000 € bereitgestellt, der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.