Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 6

 

Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages mit der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sondershausen mbH (SBG) wird gemäß § 6 Abs. 15 ÖDA auf der Grundlage des überarbeiteten Anhangs 2 i. d. F. vom 10.08.2022 ab 2022 angepasst.