Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 1, Enthaltungen: 4

 

Der Landrat wird gebeten,


1. mit den Gemeinden und den jeweiligen Trinkwasserzweckverbänden den Zustand der kommunalen Trinkwassernetze insbesondere bezogen auf eine ausreichende Löschwasserversorgung zu beurteilen und gegebenenfalls bestehende Engpässe in der Löschwasserversorgung identifizieren.

 

2. mit den Gemeinden Defizite im Hinblick auf Löschwasserentnahmestellen (z.B. Löschteiche, aber auch Fließgewässer etc.) zu identifizieren und diese bei der Beseitigung der Defizite zu unterstützen.

 

3. darauf hinzuwirken, dass die Betriebe und die Bevölkerung im Kreis auf die Ursachen, die Gefahren und die Möglichkeiten zur Vermeidung von Bränden gezielt aufmerksam gemacht werden und mehr in den Brandschutz ihrer Flächen eingebunden werden.

 

4. dem Kreistag über die überörtlichen Aktivitäten des vorbeugenden Brandschutzes seitens der Verwaltung (insbesondere im Hinblick auf die Punkte 1. bis 3.) einmal jährlich und erstmals zum 31.12.2022 zu berichten.