Sitzung: 15.08.2022 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1
Vorlage: KA/BV/623/2022
Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten drei Projekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)
1) in Höhe von insgesamt bis zu 44.125,75 EUR zu fördern. Die Förderung erfolgt - unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 7 der Anlage).
2) Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter der Haushaltsstelle
a) 4008.7180
- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 44.125,75 EUR
bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 44.125,75 EUR verwaltet.