Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1

 

Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten drei Projekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

 

1)    in Höhe von insgesamt bis zu 44.125,75 EUR zu fördern. Die Förderung erfolgt - unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 7 der Anlage).

 

2)    Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter der Haushaltsstelle

a)    4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 44.125,75 EUR

bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 44.125,75 EUR verwaltet.