Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten drei Mikroprojekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

 

1)      in Höhe von insgesamt bis zu 7.400,00 EUR zu fördern. Die Förderung erfolgt - unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Anteils-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 7 der Anlage). Bei dem Projekt mit der laufenden Nummer drei wird mit dieser Beschlussfassung ausschließlich der Förderaufwuchs in Höhe von bis zu 300,00 EUR festgelegt.

 

2)      Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen

a)      4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden und GV
in Höhe von 5.300,00 EUR sowie

b)      4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 2.100,00 EUR

bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 7.400,00 EUR verwaltet.