Sitzung: 11.04.2022 Kreisausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: KA/BV/566/2022
1)
Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage
aufgeführten 40 Mikroprojekte aus Mitteln des Landesprogramms
Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) in der Gesamthöhe
von bis zu 150.153,28 EUR – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
Haushaltsmittel - zu fördern. Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt in
der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe
(Spalte 11 der Anlage) als Anteils-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung an den
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 12 der Anlage).
2) Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen
a)
4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden
und GV
in Höhe von 44.753,99 EUR sowie
b) 4008.7180
- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 105.399,29 EUR
bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 150.153,28 EUR verwaltet.