Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

1)      Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten 40 Mikroprojekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) in der Gesamthöhe von bis zu 150.153,28 EUR – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - zu fördern. Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe
(Spalte 11 der Anlage) als Anteils-, Festbetrags- oder Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 12 der Anlage).

 

2)      Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen

a)      4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden und GV
in Höhe von  44.753,99 EUR sowie

b)      4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von  105.399,29 EUR

bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land in Höhe von 150.153,28 EUR verwaltet.