Sitzung: 07.02.2022 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 3
Vorlage: KT/BV/323/2022
1. Der Landrat wird
ermächtigt, die Veräußerung des Schullandheimes Waldschlösschen im Wege eines
Konzeptvergabeverfahrens mit einer Gewichtung von 50% für Kaufpreis und 50% für
ein einzureichendes Konzept unter Beachtung der genehmigten Nutzung als
Schullandheim vorzubereiten.
Für die Qualität des
Konzeptes sollen vier Zielvorgaben mit einer Gewichtung vorgegeben werden und
zwar:
(1)
Nachhaltige
Verbesserung der Einrichtung unter dem Gesichtspunkt der langfristigen und
vielfältigen Nutzbarkeit – 10%,
(2)
Förderung
der sozialen Integration unter dem Gesichtspunkt vielfältiger, attraktiver
Angebote unter Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen – 20 %,
(3)
Erweiterung
der Nutzungsgruppen durch Schaffung der Barrierefreiheit – 10 % und
(4)
Unterstützung
der Klimaschutzziele durch z. Bsp. Umstellung auf erneuerbare Energien und/oder
energetische Sanierungen der Gebäudehüllen – 10 %.
Die qualitative
Bewertung der eingereichten Konzepte soll durch die Mitglieder des
Kreisausschusses erfolgen; die Bieter sollen Gelegenheit haben, ihr Konzept dem
Ausschuss vorzustellen.
Der Landrat wird
weiterhin beauftragt, ein Verkehrswertgutachten zur Bestimmung des
Mindestpreises bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und entsprechend dem
Gebäudeenergiegesetz einen Energieausweis für Nichtwohngebäude bei einem
geeigneten Sachverständigen in Auftrag zu geben.
2. Die Finanzierung des Verkehrswertgutachtens und des Energieausweises erfolgt über die Haushaltsstelle 2001.6550.