Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Öffentlichen Dienstleistungsaufträge (ÖDA) in der Form von Verkehrsleistungs- und Finanzierungsverträgen mit der Regionalbus-Gesellschaft Unstrut-Hainich- und Kyffhäuserkreis mbH und der Stadtbus-Gesellschaft Mühlhausen und Sonderhausen mbH über eine Revision der Kalkulation gemäß § 6 Abs. 15 des ÖDA ab 2022 anzupassen.