Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5

 

1. Der Landrat wird ermächtigt, gegen den Bescheid Nr. 01009002 über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage Weg zwischen Lindenstraße und Goetheweg (Flurstück 388/1, Flur 25, Gemarkung Bad Tennstedt) in Bad Tennstedt vom 29.11.2021 Widerspruch einzulegen und vorsorglich Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zu beantragen.

 

2. Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2110.031.9400 – GS Bad Tennstedt/ Baumaßnahmen – in Höhe von 44.069,37 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der Haushaltsstelle 2110.022.9407 - GS Martinischule Mühlhausen/ Baumaßnahmen nach Investitions-Offensivgesetz 2021-2024 – in Höhe von 44.069,37 €.