Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Für die gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –Ausfalleistungen) werden in der Haushaltsstelle 4810.6710 – Erstattungen von Ausgaben des VWH an den Bund, über das Land Thüringen – für 2021 überplanmäßig zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 46.000 € bereitgestellt.

 

Die Deckung in Höhe von 46.000 € erfolgt aus der Haushaltsstelle 4560.1620 – Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche, §35a SGB VIII,  Erstattungen aus Kostenerstattungen von anderen Städten und Landkreisen.