Sitzung: 01.11.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: KA/BV/482/2021
Für die gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 7 des Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder –Ausfalleistungen) werden in der Haushaltsstelle 4810.6710 – Erstattungen von Ausgaben des VWH an den Bund, über das Land Thüringen – für 2021 überplanmäßig zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 46.000 € bereitgestellt.
Die Deckung in Höhe von 46.000 € erfolgt aus der Haushaltsstelle 4560.1620 – Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche, §35a SGB VIII, Erstattungen aus Kostenerstattungen von anderen Städten und Landkreisen.