Sitzung: 08.11.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/BV/288/2021
Der überplanmäßigen
Ausgabe in der Haushaltsstelle 4560.7700 – Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche § 35a SGB VIII / Unterbringung von
Minderjährigen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung in Höhe von bis zu 299.000,00
€ wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.