Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

 

Den überplanmäßigen Ausgaben der HH-Stelle 4116.008.7421 – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Pflegegrad I-V) in Höhe bis zu 660.000 EUR wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 4820.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (§ 22 SGB II) in Höhe von 660.000 EUR.