Den überplanmäßigen
Ausgaben der HH-Stelle 4116.008.7421 – Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (Pflegegrad
I-V) in
Höhe bis zu 660.000 EUR wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 4820.6910 – Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende (§ 22 SGB II) in Höhe von 660.000 EUR.