Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 1600.6550 – Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten – in Höhe von 40.000,00 EUR wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Einnahme-HH.-St. 1600.1680 – Erstattungen von Ausgaben des VWH – Übrige Bereiche -, begründet durch die Erhöhung der Leitstellengebühren i.H.v. ca. 160.000 EUR.