Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Der Landrat wird beauftragt, gegen die zehn ergangenen Gebührenbescheide des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ über Reinigungs- und Entsorgungs- gebühren der Straßeneinläufe im Zuge der Kreisstraßen für das 2. Halbjahr 2020 vom 06.05.2021 Widerspruch einzulegen.