Haushaltssatzung
des Unstrut-Hainich-Kreises für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 55 und 57 in Verbindung mit § 114
Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.
Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt mehrfach geändert durch Art. 3 des Gesetzes
vom 11. Juni 2020 (GVBI. S. 277,278), erlässt der Kreistag folgende
Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 165.712.000
EUR
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 37.655.600 EUR
ab.
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Abfallwirt-schaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für das
Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan in
den Erträgen mit 7.065.521 EUR
und
Aufwendungen mit 6.890.813 EUR
und im Vermögensplan in den Einnahmen
und
Ausgaben mit 1.513.922 EUR
ab.
§
2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Unstrut-Hainich-Kreis nicht
vorgesehen.
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind für den Eigenbetrieb
Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht
vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden für den Unstrut-Hainich-Kreis in Höhe von 23.459.300 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
werden für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis nicht festgesetzt.
§
4
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht
gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 Abs. 1 ThürFAG als Kreisumlage umzulegen
ist, wird mit einem Umlagesoll von 42.274.000 EUR festgesetzt. Der Umlagesatz
für die Kreisumlage wird einheitlich auf 41,414 v. H. der Umlagegrundlagen
festgesetzt.
Die Schulumlage nach § 28 ThürFAG wird insgesamt
mit einem Umlagesoll von 6.096.600 EUR für die Gemeinden, die keine Schulträger
sind und nicht einem die Schulträgerschaft wahrnehmenden Zweckverband
angehören, auf einen Umlagesatz in Höhe von 6,128 v.H. festgesetzt.
Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit
einem Zwölftel ihres Jahresbetrages am 25. eines jeden Monats fällig. Für
rückständige Beträge bei der Kreisumlage und bei der Schulumlage werden
Verzugszinsen in Höhe von drei Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
erhoben.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 27.000.000 EUR festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abfallwirtschaftsbetrieb
Unstrut-Hainich-Kreis werden nicht festgesetzt.
§
6
Es gilt der in der Anlage beigefügte Stellenplan.
§
7
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1.
Januar 2021 in Kraft.
Mühlhausen, den