Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Den überplanmäßigen Ausgaben in der Haushaltsstelle 4884.7891 - Leistungen zur sozialen Teilhabe - Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr. 2  i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX in Höhe bis zu 898.700,00 €  wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben durch die in der Anlage aufgeführten Haushaltsstellen.