Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Den überplanmäßigen Ausgaben der HH-Stelle 4884.7892 – Leistungen zur sozialen Teilhabe – Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr.2 SGB IX  in Höhe bis zu 45.000,00 € wird zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 4885.7890 – Leistungen zur sozialen Teilhabe - Heilpädagogische Leistung nach SGB IX in Höhe von 45.000,00 €.