Sitzung: 02.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: KA/310/2020
Den überplanmäßigen Ausgaben der HH-Stelle 4884.7892 – Leistungen zur sozialen Teilhabe – Assistenzleistung n. § 113 Abs. 2 Nr.2 SGB IX in Höhe bis zu 45.000,00 € wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in der HH-Stelle 4885.7890 – Leistungen zur sozialen Teilhabe - Heilpädagogische Leistung nach SGB IX in Höhe von 45.000,00 €.