Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1

Der Kreisausschuss beschließt, aus Mitteln des Landesprogramms Familie/
Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)

 

1)    das in der Anlage aufgeführte Mikroprojekt in der Gesamthöhe von
2.500,00 EUR als nicht rückzahlbaren Zuschuss und Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Projektausgaben im Wege der Projektförderung zu fördern.

 

2)    Die Ausgabe zur Gewährung der Zuwendung wird unter der Haushaltsstelle
4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
bewirtschaftet. Die Deckung der Ausgabe erfolgt über die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land.