Sitzung: 16.12.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1
Vorlage: KA/312/2020
Der Kreisausschuss beschließt, aus Mitteln des
Landesprogramms Familie/
Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)
1)
das in der Anlage aufgeführte Mikroprojekt in
der Gesamthöhe von
2.500,00 EUR als nicht rückzahlbaren Zuschuss und Vollfinanzierung an den
zuwendungsfähigen Projektausgaben im Wege der Projektförderung zu fördern.
2)
Die Ausgabe zur Gewährung der Zuwendung wird
unter der Haushaltsstelle
4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
bewirtschaftet. Die Deckung der Ausgabe erfolgt über die Einnahmen aus Mitteln
des Landesprogramms LSZ unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und
Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land.