Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

Für Mehraufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden in der Haushaltsstelle 4534.7721 – Leistungen der sonst. Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen (Mutter/Väter und Kind-Einrichtung) nach § 19 SGB VIII für 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 105.000 € bereitgestellt.

Die Deckung erfolgt durch eine außerplanmäßige Einnahme in der Haushaltsstelle 4561.1620 - Hilfen für junge Volljährige, Erstattung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.