Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 1

 

Die Entscheidung über die Vergabe der Anschaffung schuleigener mobilen Endgeräte wird gemäß § 26 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages auf den Kreisausschuss übertragen.