- Den außerplanmäßigen Ausgaben der in Anlage 1 genannten Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 417.700,00 € für die Nutzung von 6 Schulsportanlagen, die sich nicht im Eigentum das Unstrut-Hainich-Kreises befinden, wird zugestimmt.
- Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Einsparungen der in der in Anlage 2 aufgeführten Haushaltsstellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die in Anlage 2 aufgeführten Deckungsmittel den Ausgaben in den Haushaltsstellen der Anlage 1 zuzuordnen.