Die Entscheidung über die Vergabe der Bauleistung – Ersatzneubau der Brücke über die Frieda im Zuge der K 502 in der Ortslage Lengenfeld unterm Stein - wird gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages auf den Kreisausschuss übertragen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Bauleistung – Ersatzneubau der Brücke über die Frieda im Zuge der K 502 in der Ortslage Lengenfeld unterm Stein - wird gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages auf den Kreisausschuss übertragen.