Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

 

Für die gesetzliche Pflichtaufgabe nach § 7 UVG werden in der Haushaltsstelle 4810.6710 – Erstattungen von Ausgaben des VWH an den Bund, über das Land Thüringen - für 2020 überplanmäßig zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 117.000 € bereitgestellt.

 

Die Deckung in Höhe von 117.000 € erfolgt aus der Haushaltsstelle 4810.2430, übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich rechtliche Unterhaltsverpflichtete.