Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Befangen: 1

 

Für Aufwendungen bei der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach § 3 des Sozialdienstleister- Einsatzgesetzes (SodEG) werden in der Haushaltsstelle 4560.7187 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gem. SodEG, für 2020 außerplanmäßig zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 27.649,17 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der HH-Stelle 9000.0612 – allgemeine Stabilisierungszuweisung des Landes.