Sitzung: 23.09.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 3
Vorlage: KT/138/2020
- Der Landrat
wird ermächtigt, die im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehenden
Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Schwarz, Blatt 565, gelegen in
der Gemarkung Schwarz, Flur 4, Flurstück 25/2 mit einer Größe von 1.792 ²,
Flurstück 25/3 mit einer Größe von 166 m² und Flurstück 25/4 mit einer
Größe von 74 m² durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gegen Zahlung
eines Erbbauzinses in Höhe von 780,00 €/Jahr mit Anpassungsklausel an den
Kulturverein Stadtmauerturm e.V., Jahnstraße 10, 99947 Bad Langensalza,
vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Herr Jürgen Tappert, zu
überlassen.
- Sämtliche mit
dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages anfallenden Kosten sind von dem
Erbbauberechtigten, mithin von dem Kulturverein Stadtmauerturm e.V., zu
tragen.
- Der Kreistagsbeschluss Nr. 55-07/14 vom 17.12.2014 wird aufgehoben.