Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 3

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, die im Eigentum des Unstrut-Hainich-Kreises stehenden Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Schwarz, Blatt 565, gelegen in der Gemarkung Schwarz, Flur 4, Flurstück 25/2 mit einer Größe von 1.792 ², Flurstück 25/3 mit einer Größe von 166 m² und Flurstück 25/4 mit einer Größe von 74 m² durch Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gegen Zahlung eines Erbbauzinses in Höhe von 780,00 €/Jahr mit Anpassungsklausel an den Kulturverein Stadtmauerturm e.V., Jahnstraße 10, 99947 Bad Langensalza, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Herr Jürgen Tappert, zu überlassen.

 

  1. Sämtliche mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages anfallenden Kosten sind von dem Erbbauberechtigten, mithin von dem Kulturverein Stadtmauerturm e.V., zu tragen.     

  2. Der Kreistagsbeschluss Nr. 55-07/14 vom 17.12.2014 wird aufgehoben.