Sitzung: 17.08.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: KA/234/2020
1) Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten sieben Mikroprojekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) in der Gesamthöhe von bis zu 23.150,00 EUR – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - zu fördern. Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Anteils- oder Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 11 der Anlage).
2) Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen
a)
4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden
und GV
in Höhe von 14.650,00 EUR sowie
b) 4008.7180
- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 8.500,00 EUR
bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land verwaltet.