Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

1)      Der Kreisausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten sieben Mikroprojekte aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ) in der Gesamthöhe von bis zu 23.150,00 EUR – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel - zu fördern. Die Förderung der einzelnen Projekte erfolgt in der jeweils ausgewiesenen Zuwendungshöhe (Spalte 10 der Anlage) als Anteils- oder Vollfinanzierung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Projekte (Spalte 11 der Anlage).

2)      Die Ausgaben zur Gewährung der Zuwendungen werden unter den Haushaltsstellen

a)      4008.7120 - Zuweisungen/Zuschüsse an Gemeinden und GV
in Höhe von 14.650,00 EUR sowie

b)      4008.7180 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – übrige Bereiche
in Höhe von 8.500,00 EUR

bewirtschaftet. Die Einnahmen aus Mitteln des Landesprogramms LSZ werden unter der Haushaltsstelle 4008.1710 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land verwaltet.