Sitzung: 15.07.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4
Vorlage: KT/135/2020
1. Die
Kreisverwaltung wird in Vorbereitung der Haushaltsplanungen für 2021
beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen der derzeit
praktizierten Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen und Turnhallen des
Landkreises an externe Firmen und einer kreislichen Erbringung von
Reinigungsleistungen zu erstellen.
2. Ergeben
sich aus der Betrachtung Vorteile für die eigene Erbringung dieser Leistungen,
ist dies bei der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.
3. Das zur Zeit im Aufbau befindliche Facility- Management soll dabei die Grundlage für eine mögliche eigene Ausführung der Reinigungsleistungen sein.