Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 4

 

1.  Die Kreisverwaltung wird in Vorbereitung der Haushaltsplanungen für 2021 beauftragt, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zwischen der derzeit praktizierten Vergabe von Reinigungsleistungen in Schulen und Turnhallen des Landkreises an externe Firmen und einer kreislichen Erbringung von Reinigungsleistungen zu erstellen.

2.  Ergeben sich aus der Betrachtung Vorteile für die eigene Erbringung dieser Leistungen, ist dies bei der Haushaltsplanung 2021 zu berücksichtigen.

3.  Das zur Zeit im Aufbau befindliche Facility- Management soll dabei die Grundlage für eine mögliche eigene Ausführung der Reinigungsleistungen sein.