Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 1

 

Der Landrat wird ermächtigt, die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung gemäß dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) zur gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Stromlieferung mit den beteiligten Landkreisen abzuschließen.