Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40

1.    Die dem Unstrut-Hainich-Kreis gemäß des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte vom 11.03.2020 (GVBl. Nr. 4/2020 S. 109) für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 3.566.748 EUR werden zur Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wie folgt verwendet (siehe auch Anlage 1):

 

1a) Der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2110.028.9406 – Grundschule Schönstedt - in Höhe von 1.340.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 – Zuweisung des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale) -.     

b)    Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2302.9401 – Salza-Gymnasium, Hannoversche Straße  -  in Höhe von 116.748 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 - Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).         




c)    Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2110.013.9402 – Grundschule Sonnenhof - in Höhe von 550.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611- Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).

d)    Der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2250.018.9406 – Regelschule Schlotheim - in Höhe von 1.245.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 - Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).     

e)    Der überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 1300.9350 - Brandschutz/Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 360.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 - Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale) in Höhe von 315.000 EUR sowie Minderausgaben in der Haushaltsstelle 1400.9350 - Katastrophenschutz/Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens  in Höhe von 45.000 EUR.

 

2.    Der Kreistag bestätigt die Verwendung der auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 11.03.2020 (GVBl. Nr. 4/2020 S. 110) zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend der beigefügten Anlage 2.

Die Maßnahmen sind in die Haushaltspläne der Jahre 2021 bis 2024 aufzunehmen.

 

 

3. Der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2250.021.9406  Regelschule Weberstedt in Höhe von 785.100 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 2001.3610 Schulverwaltung / Zuweisungen des Landes für Investitionen (Schulinvesti-tionspauschale).