1. Die
dem Unstrut-Hainich-Kreis gemäß des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer
Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte vom 11.03.2020 (GVBl. Nr.
4/2020 S. 109) für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von
3.566.748 EUR werden zur Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben wie
folgt verwendet (siehe auch Anlage 1):
1a) Der außerplanmäßigen Ausgabe
in der Haushaltsstelle 2110.028.9406 – Grundschule Schönstedt - in Höhe von
1.340.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der
Haushaltsstelle 9000.3611 – Zuweisung des Landes für Investitionen (allgemeine
Investitionspauschale) -.
b) Der
überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2302.9401 – Salza-Gymnasium,
Hannoversche Straße - in Höhe von 116.748 EUR wird zugestimmt. Die
Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 -
Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).
c) Der
überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2110.013.9402 – Grundschule
Sonnenhof - in Höhe von 550.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch
Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611- Zuweisungen des Landes für
Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).
d) Der
außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2250.018.9406 – Regelschule
Schlotheim - in Höhe von 1.245.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt
durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3611 - Zuweisungen des Landes
für Investitionen (allgemeine Investitionspauschale).
e) Der
überplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 1300.9350 - Brandschutz/Erwerb
von bewegl. Sachen des Anlagevermögens - in Höhe von 360.000 EUR wird
zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle
9000.3611 - Zuweisungen des Landes für Investitionen (allgemeine
Investitionspauschale) in Höhe von 315.000 EUR sowie Minderausgaben in der
Haushaltsstelle 1400.9350 - Katastrophenschutz/Erwerb von beweglichen Sachen
des Anlagevermögens in Höhe von 45.000
EUR.
2. Der
Kreistag bestätigt die Verwendung der auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes
für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 11.03.2020 (GVBl.
Nr. 4/2020 S. 110) zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend der beigefügten
Anlage 2.
Die Maßnahmen sind in die Haushaltspläne der
Jahre 2021 bis 2024 aufzunehmen.
3. Der außerplanmäßigen Ausgabe in der Haushaltsstelle 2250.021.9406 Regelschule Weberstedt in Höhe von 785.100 EUR wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 2001.3610 Schulverwaltung / Zuweisungen des Landes für Investitionen (Schulinvesti-tionspauschale).