Sitzung: 18.05.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: KA/173/2020
Der Kreisausschuss beschließt
1. den
in der Anlage abgebildeten zweistufigen Verteilerschlüssel zur Förderung von
Dorfkümmerern im Unstrut-Hainich-Kreis aus Mitteln des Landes-programms
Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ).
Der Verteilerschlüssel tritt zum 01.06.2020 in Kraft.
Zugleich wird der am 24.10.2018 vom Kreistag beschlossene Verteilerschlüssel
zur Förderung von Dorfkümmerern (KT/447-42/18) zum 01.06.2020 aufgehoben.
2. das im „Fachspezifischen Gesamtplan zur Familienförderung für den Zeitraum 2019 bis 2023“[1] (KT/062-03/19) ausgewiesene Gesamtfördervolumen für die Maßnahmen „Dorfkümmerer“ in Höhe von bis zu 54.600 EUR/Jahr vorrangig zur Finanzierung von Anschlussprojekten bestehender Maßnahmen einzusetzen und neue Maßnahmen entsprechend der Verfügbarkeit von Restmitteln aus dem Gesamtfördervolumen zu bewilligen.
[1] Die genaue Bezeichnung lautet „Fachspezifischer Gesamtplan zur Familienförderung im Unstrut-Hainich-Kreis im Rahmen des Landesprogramms ‚Solidarisches Zusammenleben der Generationen‘ für den Zeitraum 2019 bis 2023“.