Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6

 

Der Kreisausschuss beschließt  

1.    den in der Anlage abgebildeten zweistufigen Verteilerschlüssel zur Förderung von Dorfkümmerern im Unstrut-Hainich-Kreis aus Mitteln des Landes-programms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ).

Der Verteilerschlüssel tritt zum 01.06.2020 in Kraft. Zugleich wird der am 24.10.2018 vom Kreistag beschlossene Verteilerschlüssel zur Förderung von Dorfkümmerern (KT/447-42/18) zum 01.06.2020 aufgehoben.    

2.    das im „Fachspezifischen Gesamtplan zur Familienförderung für den Zeitraum 2019 bis 2023“[1] (KT/062-03/19) ausgewiesene Gesamtfördervolumen für die Maßnahmen „Dorfkümmerer“ in Höhe von bis zu 54.600 EUR/Jahr vorrangig zur Finanzierung von Anschlussprojekten bestehender Maßnahmen einzusetzen und neue Maßnahmen entsprechend der Verfügbarkeit von Restmitteln aus dem Gesamtfördervolumen zu bewilligen.

 



[1] Die genaue Bezeichnung lautet „Fachspezifischer Gesamtplan zur Familienförderung im Unstrut-Hainich-Kreis im Rahmen des Landesprogramms ‚Solidarisches Zusammenleben der Generationen‘ für den Zeitraum 2019 bis 2023“.