Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

 

§ 1 Ziffer 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises wird für die konstituierenden Sitzungen der weiteren Ausschüsse des Kreistages gemäß § 27 Ziffer 1 Buchstabe a) bis d) der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises am 13. September 2019 außer Kraft gesetzt. Es gelten hier die gesetzlichen Mindestladungsfristen des § 35 Abs. 2 Satz 1 bis 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).