Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Enthaltungen: 2

 

§ 1 Ziffer 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Unstrut-Hainich-Kreises wird für die Sitzung des Kreisausschusses am 12. Juli 2019 gemäß § 30 Abs. 1 und 2 Geschäftsordnung für den Unstrut-Hainich-Kreis dahingehend außer Anwendung gesetzt, dass für die Sitzung des Kreisausschusses am 12. Juli 2019 die gesetzliche Ladungsfrist des § 35 Abs. 2 S. 2 ThürKO gelten soll, d.h. zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der Sitzung müssen mindestens vier volle Kalendertage liegen.